Als ergänzende Dienstleistung bieten wir die Übernahme von Projekten in den unterschiedlichsten Bereichen an.
- Befreiung von Zuzahlungen nach § 62 SGB V
- Ermittlung der Belastungsgrenze (jährliche Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Familienverbundes) und der anrechenbaren Zuzahlung, sowie Prüfung der schwerwiegenden chronischen Erkrankung 1 % bzw. 2 %
- Erstellung von Bescheiden, Ausweisen und Ablehnungen, sowie Einsicht und Eintragungen der rückwirkenden bzw. laufenden Befreiung im kasseneigenen System über Online-Verbindungen
- Bearbeitung von Heil- und Kostenplänen für Zahnersatz
- Eintragung der vom Zahnarzt gestellten Befunde in individuellen Programmen der Kasse (z.B. ZESAR), Prüfung der Härtefallreglung, Berechnung des Festzuschusses bzw. Eigenanteil und Bonusprüfung, sowie Erstellung der Genehmigung
- Bearbeitung von Familienfragebögen, telefonischen Anfragen, Anforderungen von Unterlagen und Erfassung der Bögen im kasseneigenen System (z.B. ISKV oder IDSV II)
- In- und Outbound Telefonie über unser eigenes Callcenter


