Nach § 302 SGB V und § 105 SGB XI ist es erforderlich, die Abrechnungsdaten auf dem Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln. Dieses Abrechnungsverfahren setzen wir im Sinne unserer Auftraggeber um.
Die geprüften Daten werden gemäß der standardisierten beziehungsweise individuellen Vorgaben der Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Auf den folgenden Seiten haben wir zahlreiche Hinweise und Informationen zum Datenaustausch nach § 302 SGB V zusammengetragen - Hintergrundwissen zum Datenaustausch und Wissenswertes zum Institutionskennzeichen (IK).
Für Anwendungsfragen wenden Sie sich bitte an unser Team Datenaustausch unter > datenaustausch@medent.de oder telefonisch unter der Nummer
+49 89 96177-511.
Weitere Informationen zum Datenaustausch finden Sie unter
> www.gkv-datenaustausch.de/Home.gkvnet

